Was Blogger rechtlich beachten sollten

Fast jeder kann sich heutzutage in der Öffentlichkeit ausdrücken und ein großes Publikum erreichen: Das Netz macht es möglich. Bloggen ist für viele eine nette Freizeitbeschäftigung geworden. Für Einige sogar das Hauptgeschäft. Aber egal, auf welche Art und Weise man seinen Blog nutzt – die folgenden Regeln sollte man als Blogger besser im Auge haben.

Wie sicher jeder weiß gibt es ein paar Punkte, die auf keiner Webseite fehlen dürfen, egal was auf der Webseite gezeigt wird. Und das ist erstens ein Impressum und zweitens eine Datenschutzerklärung. Das gilt jedenfalls für ungefähr 98 % aller Webseiten. Die restlichen zwei Prozent brauchen kein Impressum und auch keine Datenschutzerklärung, weil sie tatsächlich nur rein privat genutzt werden. Blogs, bei denen es um journalistisch-redaktionelle Inhalte geht, brauchen gemäß § 55 RStV ein Impressum. Was genau journalistisch-redaktionelle Inhalte sind, ist im Gesetz nicht definiert. Ganz allgemein kann man sagen, dass alle Blogs, bei denen es um die Veröffentlichung von bestimmten Themen geht, journalistisch-redaktionell sind. Verdient man mit seinem Blog Geld, wird der Block also gewerbsmäßig genutzt, ergibt sich die Impressumspflicht aus § 5 TMG. Die Angaben, die nach § 5 TMG, also in letzterem Fall erforderlich sind, sind im Allgemeinen umfassender als die gemäß § 55 RStV. Während bei journalistisch-redaktionellen Blogs mindestens der Name und die Anschrift des Webseitenbetreibers und des für die Webseite Verantwortlichen zu nennen sind, gehört bei gewerbsmäßig betriebenen Blogs zumindest noch die E-Mail Adresse in das Impressum.

Die Erforderlichkeit einer Datenschutzerklärung ergibt sich aus der im Mai in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Datenschutzerklärung soll die Besucher der Webseiten darüber aufklären, wie und wodurch Daten der Besucher erhoben werden, wofür sie verwendet werden, welches Gesetz die Nutzung rechtfertigt und welche Rechte den Besuchern zustehen. Häufig werden Plugins bzw. Funktionen genutzt, bei denen die IP-Adresse der Besucher zum Server des jeweiligen Anbieters gesendet wird, damit die Funktion von dem Server abgerufen werden kann (zum Beispiel bei Nutzung von Google-Diensten wie Google Analytics, Google Maps und so weiter). Das ist meist auf den ersten Blick nicht offensichtlich, gehört aber in die Datenschutzerklärung. Eine datenschutzkonforme Website sollte auch eine gesicherte Datenübertragung durch Nutzung einer Verschlüsselung („SSL“) gewährleisten. Das macht im Übrigen auch einen besseren Eindruck bei den Besuchern, da Webseiten, die keine Verschlüsselung nutzen von Google als „unsicher“ bezeichnet werden.

Abgesehen von diesen Punkten, die auf keiner Blogseite fehlen sollten,  sind Blogger relativ frei in dem, was sie auf ihre Blogseite packen. Allerdings gibt es natürlich auch da gewisse Regeln. Eine davon ist, dass man keine urheberrechtlich geschützten Werke einfach so in seinem Blog nutzen darf. Dazu zählen in jedem Fall alle Bilder und Videos. Selbst Schnappschüsse sind als sogenannte „Lichtwerke“ urheberrechtlich geschützt. Viele Blogger sind in dem Irrglauben, dass es ausreiche, wenn sie den Urheber bzw. Fotografen oder Künstler benennen. Aber das stimmt so nicht. Der Urheber muss auch die Erlaubnis für die konkrete Nutzung auf dem Blog erteilen. Manche Urheber stellen ihre Werke auf Stockarchiven zur „freien Verfügung“. Diese dürfen dann unter den jeweiligen Nutzungsbedingungen genutzt werden. Die Nutzungsbedingungen sollten sorgfältig durchgelesen werden. Häufig ist zum Beispiel die Nutzung für den eigenen Blog mit Namensnennung erlaubt, nicht jedoch die Nutzung der Bilder auf Social Media-Kanälen. Daran muss man sich dann natürlich auch halten.

Bei vielen Webseiten gibt es die Funktion, dass Inhalte von anderen Webseiten, z.B. You-Tube, Vimeo oder Facebook auf die eigene Webseite integriert werden können. Das sogenannte „Embedding“ ist rechtlich zulässig, sofern man keine Bearbeitungen an dem Material vornimmt und ersichtlich ist, dass es sich um eingebettete Inhalte handelt bzw. woher sie kommen.

Abgesehen von Urheberrechten sind auch Markenrechte Dritter zu beachten. Das gilt zunächst einmal für den Namen des Blogs. Eine kurze vorherige Recherche ist daher sehr zu empfehlen. Nicht nur bei der Wahl des Blognamens, sondern auch beim Schreiben oder Werben für den eigenen Blog sollte man aufpassen, keine Marke zu verletzen. Wenn man über ein bestimmtes Produkt schreibt, darf man natürlich den Markennamen des Produkts nennen. Allerdings darf man nicht mit einer Marke „werben“, wenn es tatsächlich gar nicht um die Marke geht.

Außerdem sollte man sich auch im Klaren sein, dass Werbung auf der Webseite als Werbung gekennzeichnet sein muss. Gerade bei Blogs besteht häufig die Gefahr, „Schleichwerbung“ zu machen, indem man bestimmte Produkte vorstellt. Wenn man diese vorstellt, weil man sie toll findet und nichts dafür bekommt, ist das in Ordnung. Wenn man diese aber vorstellt, weil man sie zugeschickt bekommen hat und dafür etwas erhält, muss man das offenkundig machen und „Werbung“ oder „Anzeige“ darüber schreiben.

Ansonsten darf man im Großen und Ganzen über alles und jeden schreiben, was man will, solange man nicht lügt, andere beleidigt oder herabsetzt. Beleidigungen, üble Nachreden oder Verleumdungen sind nämlich strafbar.

Im Grunde lassen sich diese Regeln wie folgt zusammenfassen: Klaue nicht (fremde urheberrechtlich geschützte Inhalte oder Markennamen), Lüge nicht (über Personen oder Unternehmen) und Verschweige nicht (wenn man wirbt, wenn man Daten erhebt und wer man ist).

Bitte beachten Sie, dass sich die Ausführungen nur auf die rechtliche Situation in Deutschland beziehen.

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