Wer für Kunden Logos und Namen entwickelt, sollte den KMU 2026 kennen: Helfen Sie Ihren Kunden, 75 % der Anmeldegebühren zurückzuerhalten, und steigern Sie so die Akzeptanz für professionelle Branding-Pakete. Erfahren Sie hier, was Sie dazu wissen müssen.
Es gibt kaum eine Handlung, die rechtlich ohne Bedeutung ist. Das gilt auch für das Versenden von E-Mails. Solange E-Mails nur privat verschickt werden, kann nicht viel passieren. Anders sieht es aus, wenn E-Mails im geschäftlichen Rahmen verschickt werden. Es gibt ein paar Punkte, die man dabei im Auge haben sollte.
Geld soll fließen. Ärgerlich, wenn dies vom Kunden nicht beachtet und die Rechnung nicht bezahlt wird. Dann stellt sich die Frage, wie man damit umgehen soll. Es kann sein, dass der Kunde die Rechnung einfach nur vergessen hat. Dann genügt meist eine kurze Erinnerung. Aber was, wenn der Kunde nicht zahlen will?
Es ist keine Seltenheit: als Unternehmensinhaber bekommen Sie plötzlich Post vom Anwalt – eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Sei es wegen unerlaubter Teilnahme an Tauschbörsen oder der unerlaubten Nutzung von Fotomaterial für eine Kampagne. Wenn Sie als Unternehmensinhaber selbst nichts damit zu tun haben, sondern ein Mitarbeiter oder Beauftragter dahintersteckt, stellt sich schnell die Frage, ob und inwieweit Sie für Ihre Mitarbeiter oder die Beauftragten haften.
Die kleine Schwester der GmbH ist groß geworden. Die UG (haftungsbeschränkt) hat sich als populäre Form auf dem deutschen Markt seit ihrer gesetzlichen Ermöglichung 2008 etabliert. Vor allem Start-Up-Unternehmen haben mit ihr eine Chance, ohne großen Kapitalaufwand ein Unternehmen mit einer beschränkten Haftung zu gründen. Der Unternehmer haftet nicht mehr mit seinem Privatvermögen, sondern mit dem Gesellschaftsvermögen bis zur Höhe des Stammkapitals. Und dieses kann theoretisch bei der UG (haftungsbeschränk) nur 1 EUR betragen, daher auch die Bezeichnung „1-Euro-GmbH“. Allerdings gibt es ein paar Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind.
Keine Frage, Social Media gehören zum Alltagsleben dazu, auch während der Arbeitszeit. Davor braucht man nicht die Augen zu verschließen. Inzwischen haben die meisten Unternehmen auch erkannt, dass die Nutzung von Social Media durch die Mitarbeiter unternehmensfördernd sein kann. Insbesondere wenn Mitarbeiter als Markenbotschafter auftreten. Allerdings kann die Nutzung auch zum Gegenteil verkehren und schlimmstenfalls eine Haftung des Unternehmens begründen. Daher macht es für Unternehmen Sinn, Richtlinien (Social Media Guidelines) aufzustellen, wie die Mitarbeiter mit sozialen Medien umgehen sollen.
Im Gegensatz zu einer GmbH und UG (haftungsbeschränkt) lässt sich die GbR ohne große Formalitäten gründen. Bei der Beendigung sind aber dennoch gewisse Formalien einzuhalten. Bei der GmbH und UG (haftungsbeschränkt) ist die Beendigung noch ein wenig formalistischer, weil auch die Gründung mit mehr Formalien verbunden ist. Aber wenn man als Gründer oder Gesellschafter zu dem Schluss kommt, dass die GmbH-oder UG-Gründung doch keine so gute Idee war, bleibt einem nichts anderes übrig. Dann muss man die folgenden Schritte gehen:
Mit Freunden ist es manchmal wie in einer Partnerschaft: man versteht sich gut, hat gemeinsame Pläne und heiratet beziehungsweise gründet zusammen eine Gesellschaft. Und wie in einer Ehe gibt kommt es auch in Gesellschaften immer wieder zum großen Krach und die ehemaligen Freunde möchten wieder auseinander gehen. Und wie in einer Ehe geht das auch nicht einfach so von heute auf morgen, ganz egal um welche Art von Gesellschaft es sich handelt.
Fast jeder kann sich heutzutage in der Öffentlichkeit ausdrücken und ein großes Publikum erreichen: Das Netz macht es möglich. Bloggen ist für viele eine nette Freizeitbeschäftigung geworden. Für Einige sogar das Hauptgeschäft. Aber egal, auf welche Art und Weise man seinen Blog nutzt – die folgenden Regeln sollte man als Blogger besser im Auge haben.
Gewinnspiele sind häufig Bestandteile von Werbekampagnen. Wenn es um Werbung geht, spielt vor allem das Wettbewerbsrecht eine Rolle. Kernpunkt des Wettbewerbsrechts ist dass keine unfairen Mittel bei der Werbung eingesetzt werden – weder gegenüber dem Verbraucher noch gegenüber den Konkurrenten. Verbraucherschutzverbände und Konkurrenten haben daher auch ein besonderes Augenmerk auf Gewinnspielaktionen und mahnen ab, wenn man sich hierbei nicht an die Regeln hält.
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