Agenturverträge

E-Commerce wächst. Und damit auch häufig die Auftragslage bei Agenturen. Was Agenturen bei Verträgen mit Ihren Kunden beachten sollten, erfahren Sie hier.

Häufig gibt es nach Abschluss eines Auftrags Streit darüber, was für Leistungen von der Agentur geschuldet sind. Um dies zu vermeiden, sollte klar definiert werden, welche Leistungen von der Agentur zu erbringen sind und welche Leistungen nicht enthalten sind.

Ebenso sollte klar definiert werden, welche Pflichten vom Kunden zu erbringen sind, zB dass er Material rechtzeitig zu den vorher idealerweise abgestimmten Terminen liefert, das zur Verfügung stehende Werbebudget mitteilt oder die Genehmigung zu bestimmten Vorschlägen innerhalb einer gewissen Zeit erteilt. Auch sollte man zugleich regeln, dass der Kunde den Mehraufwand zu tragen hat, sofern es aufgrund von unterlassener Mitwirkung zu Verzögerungen bzw. Mehraufwand oder anderen Schäden kommt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten, z.B. ob ein Anteil im voraus zu leisten ist.

Auch die Festlegung des Umfangs der Übertragung der Nutzungsrechte sollte in einem Vertrag nicht fehlen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Wer exklusive Nutzungsrechte überträgt, so dass der Kunde die Arbeitsergebnisse exklusiv, d.h. ausschließlich nutzen kann und die Agentur die Arbeitsergebnisse nicht mehr für Dritte nutzen darf, sollte dies in der Vergütung mitberücksichtigen. Außerdem muss in einem solchen Fall sichergestellt sein, dass sich die Agentur selbst die Nutzungsrechte von Dritten, die an den Arbeitsergebnissen mitwirken, ebenso exklusiv einräumen lässt. Auch bei der Vereinbarung exklusiver Nutzungsrechte für den Kunden kann sich die Agentur das Recht zu Eigenwerbung mit den Arbeitsergebnissen vorbehalten. Auch dies sollte dann im Vertrag ausdrücklich geregelt sein. Im Zweifel sollten Nutzungsrechte immer nur einfach, d.h. nicht exklusiv eingeräumt werden. Außerdem sollten Nutzungsrechte nur unter der Bedingung vollständiger Zahlung übertragen werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Festlegung der Vertragsdauer sowie der Kündigungsmöglichkeiten und der Kündigungsfrist. So kann zum Beispiel eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart werden, die sich automatisch verlängert, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.

Im Hinblick auf die Haftung ist die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung für die Agentur sinnvoll. Hier sollte beachtet werden, dass Haftungsbeschränkungen nur in gewissem Umfang zugelassen bzw. in manchen Fällen nicht möglich ist. Wird hier nicht genau geregelt, in welchen Fällen die Haftungsbeschränkung nicht gilt, führt dies zu einer Unwirksamkeit der gesamten Klausel.

Last but not least sollte in den Schlussbestimmungen geregelt werden, dass deutsches Recht anwendbar ist und Gerichtsverfahren für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag am Sitz der Agentur zu führen sind, insbesondere wenn der Kunde im Ausland sitzt.

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