Mobile Apps – Ideen: Wie schütze ich meine App vor Nachahmung?

Eine gute Idee ist die Basis einer erfolgreichen App. Doch kann ich die Idee schützen? Oder gibt es überhaupt einen rechtlichen Schutz vor Ideenklau und Nachahmung der App? Diese Fragen stellen sich sicherlich viele Entwickler und Kreative, die eine tolle Idee für eine App haben und verhindern möchten, dass die App kopiert wird. 

Schutz der Idee

Zunächst die schlechte Nachricht: Die Idee, die der App zugrunde liegt, kann nicht geschützt werden. Hat jemand zum Beispiel eine Idee, eine App über eine Wetteranzeige zu entwickeln, so kann er sich nicht dagegen wehren, dass ein anderer ebenfalls eine App über eine Wetteranzeige entwickelt. Die Umsetzung der Idee kann aber rechtlich geschützt sein, also in dem Fall z.B. das Design, der Name und die Programmierung. Je nachdem, um was es geht, kommt ein Schutz nach Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht in Betracht.

Schutz der Programmierung

Das Programm, das der App zugrunde liegt, ist grundsätzlich als „Computerprogramm“ urheberrechtlich geschützt (§ 69 a UrhG). Vorausgesetzt, dass es Ergebnis einer eigenen „geistigen Schöpfung“ und nicht computergeneriert ist. Dies dürfte bei der Entwicklung von Apps in der Regel der Fall sein. Der Schutz entsteht automatisch mit der Programmierung. Eine Registrierung ist damit nicht erforderlich. Klaut jemand also den Code, kann der Entwickler hiergegen vorgehen.

Schutz des Designs

Das Design der App, insbesondere auch das Logo, kann urheberrechtlich geschützt sein. Früher haben die Gerichte an das Design hohe Anforderungen gestellt, damit es als urheberrechtlich geschütztes Werk anerkannt wird. Das ist nun nicht mehr der Fall. Nach der neuen Rechtsprechung des BGH (in der „Geburtstagszug-Entscheidung„, Urteil v. 13.11.2013, I ZR 143/12 ) reicht es, wenn das Design eine gewisse künstlerische Leistung erkennen lässt. Es muss ein Gestaltungsspielraum vorliegen, der in künstlerischer Form ausgenutzt wurde. Eine grafische Gestaltung der App spricht für einen urheberrechtlichen Schutz. Je außergewöhnlicher das Design, desto besser sind die Chancen, sich vor Nachahmungen zu schützen.

Schutz des Namens

Der Name der App kann als sogenannter „Werktitel“ geschützt sein. Wie das Markengesetz in § 5 Abs. 3 regelt, sind Werktitel

„die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.“

Als sonstige vergleichbare Werke sind in der Rechtsprechung z.B. Software-Programme und Websites anerkannt. Apps weisen Parallelen zu Software-Programmen und Webseiten auf und können damit nach aktuellem Stand der Rechtsprechung ein Werk nach dem Markengesetz darstellen, so das LG Hamburg, Urteil v. 08.10.2013 – 327 O 104/1.

Allerdings ist nicht jeder Name als Werktitel schutzfähig. Voraussetzung ist, dass man aufgrund des Namens bzw. Titels das Werk von einem anderen unterscheiden kann. Dies ist in der Regel bei Namen, die nur den Inhalt der App beschreiben nicht der Fall. So ist z.B. die Bezeichnung „wetter.de“ für eine App, die das Wetter anzeigt, als Titel nicht schutzfähig (LG Hamburg, Urteil v. 08.10.2013 – 327 O 104/13). Eine Registrierung ist für den Werktitelschutz nicht erforderlich.

Neben dem Werktitelschutz kommt auch ein Schutz des Namens als Marke in Betracht. Als Marke können ebenfalls nur Namen geschützt werden, die den Inhalt der App nicht beschreiben. Eine Markeneintragung kann vor allem dann Sinn machen, wenn der Name nicht nur für den Titel der App, sondern z.B. auch für das Unternehmen genutzt wird. Für den Markenschutz ist allerdings in der Regel eine Registrierung erforderlich.

Fazit

Die Idee der App kann nicht vor Nachahmung geschützt werden. Geschützt ist in der Regel die Programmierung (Code und Quelltext). Das Design, das Logo und der Name der App können ebenfalls geschützt sein. Voraussetzung ist, dass das Design und das Logo eine gewisse künstlerische Leistung zeigen und der Name nicht nur den Inhalt der App beschreibt. Je ausgefallener das Design und je einfallsreicher der Name, desto höher ist der potentielle Schutz vor Nachahmern.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.