Das Logo ist erstellt. Und für viele Unternehmen stellt sich die Frage: wie schütze ich es vor Nachahmung? Soll ich dafür eine Marke oder ein Design anmelden? Was ist der Unterschied? Ein kleiner Überblick.
Um ein Logo vor Nachahmung zu schützen, ist es empfehlenswert dieses als Marke (Wort-Bildmarke oder reine Bildmarke) oder als Design beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden und registrieren zu lassen. Sowohl eine Marke als auch ein Design schützen das Logo vor Nachahmung. Beide Schutzrechte unterscheiden sich aber im Schutzzweck und Anmeldeverfahren.
Eine Marke steht für ein bestimmtes Unternehmen oder genauer gesagt wird mit einer Marke kenntlich gemacht „dieses Produkt oder diese Dienstleistung stammt aus dem Unternehmen XY“. Marken beziehen sich daher immer auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen und kennzeichnen deren Herkunft.
Ein Design steht für sich – unabhängig vom Unternehmen bzw. dessen Produkte oder Dienstleistungen. Der Schutz bezieht sich auf die konkrete Erscheinungsform, d.h. auf die Linien, Farben, Konturen und andere Gestaltungselemente.
Eine Markenanmeldung ist demnach empfehlenswert, wenn das Logo für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen verwendet und deren Herkunft aufgezeigt werden soll. Mit einer Designanmeldungen wird dagegen die dekorative Gestaltung eines Produktes geschützt, z.B. die äußere Form oder Designgestaltung eines Produktes. Ein Logo als Design anzumelden ist empfehlenswert, wenn noch nicht genau feststeht, für welche Produkte das Logo verwendet werden soll oder wenn ganz unterschiedliche Produkte mit dem Logo verziert werden sollen.
Sowohl bei einer Marken- als auch bei einer Designanmeldung ist eine vorherige Recherche nach bereits bestehenden identischen oder ähnlichen Marken bzw. Designs sinnvoll. Eine Markenverletzung ist dann gegeben, wenn bereits eine ähnliche Marke besteht, mit der die neue Marke verwechselt werden kann. Diese sogenannte „Verwechslungsgefahr“ wird nur dann angenommen, wenn ähnliche Zeichen und ähnliche Produkte oder Dienstleistungen vorliegen. Je ähnlicher sich die Produkte oder Dienstleistungen sind, desto mehr müssen sich die Zeichen voneinander unterscheiden. Ausnahmsweise kann eine Markenverletzung aber auch dann gegeben sein, wenn sich die Produkte oder Dienstleistungen nicht ähneln. Nämlich wenn es sich bei der älteren Marke um eine bekannte Marke handelt und deren Ruf „ausgebeutet“ wird.
Bei einem Design ist bei der vorherigen Recherche wie bei der Markenrecherche auch nach identischen oder ähnlichen bereits bestehenden Designs zu suchen – allerdings spielen Produkte oder Dienstleistungen, die mit dem Design in Verbindung stehen keine Rolle. Bei einem Design kommt es darauf an, ob es „neu“ ist und über sogenannte „Eigenart“ verfügt, d.h. es muss sich von sämtlichen bereits bestehenden Mustern im Gesamteindruck unterscheiden. Allerdings werden diese Voraussetzungen für den Schutz als Design vom Amt nicht geprüft.
Auch in diesem Punkt unterscheidet sich die Designanmeldung von einer Markenanmeldung. Bei einer Designanmeldung prüft das Amt nur die Einhaltung der Formalien und nicht, ob es berechtigter Weise angemeldet wurde. Dies wird erst geprüft, wenn im Nachhinein Dritte das Design angreifen. Bei einer Markenanmeldung wird vom Amt überprüft, ob sogenannte absolute Schutzhindernisse vorliegen. Häufig vorkommender Fall ist, dass die Marke nur „beschreibend“ in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen ist. So zum Beispiel, wenn ein Händler das Bild eines Apfels für den Verkauf seiner Äpfel schützen lassen will. Das Bild beschreibt nur das Produkt und ist damit nicht schutzfähig.
Angesichts der Tatsache, dass eine Designanmeldung kaum Tätigkeit durch das Amt erfordert, ist eine Designanmeldung auch relativ kostengünstig. Die Anmeldegebühr beträgt 60 EUR bei elektronischer Anmeldung. Die Anmeldegebühr für die Markeneintragung kostet dagegen mindestens 290 EUR (gilt für 3 Warenklassen oder Dienstleistungsklassen).
Auf der anderen Seite gilt der Schutz für ein Design nur 5 Jahre und kann auf maximal 25 Jahre verlängert werden. Markenschutz kann dagegen unbegrenzt alle 10 Jahre verlängert werden. Allerdings gibt es bei einer Marke einen sogenannten „Benutzungszwang“. Nach Ablauf von 5 Jahren nach Anmeldung der Marke muss diese auch für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen tatsächlich benutzt worden sein. Sonst kann die Marke auf Antrag eines Dritten gelöscht werden – zumindest für die nichtbenutzten Waren oder Dienstleistungen.
Ob Schutz als Marke oder Design – beides hat seine Vor- und Nachteile. In erster Linie sollte die Frage nach dem Schutzzweck beantwortet werden. Eine Marke bietet umfassenderen Schutz, wenn das Logo für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen verwendet werden soll. Wer auf Nummer sicher gehen und ein möglichst weites Schutzspektrum erreichen will, kann ein Logo auch parallel als Marke und Design anmelden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Ausführungen nur auf die rechtliche Situation in Deutschland beziehen.