Markenformen: Die formenreiche Welt der Marken

Wer eine Marke anmelden möchte, steht vor einer beindruckenden Auswahl an Markenformen. Ob Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke, 3-D-Marke, Geruchsmarke, Tastmarke oder Hörmarke – all dies sind verschiedene Markentypen, um nur einige zu nennen. Ein kleiner Überblick:

Die bekanntesten Markenformen sind Wort- und Bildmarken oder eine Kombination aus beiden. Wortmarken bestehen aus einem Wort (wie z.B. „Nivea“), Bildmarken aus einem Bild, einer Grafik. Wort-Bildmarken bestehen aus einem Wort in Kombination mit einem Bild, wie z.B. bei der Marke „Puma“ die grafische Darstellung eines Puma mit dem entsprechenden Wort. Neben diesen geläufigen Markenformen gibt es aber noch eine Vielzahl von anderen Markenformen.

Ganz allgemein können alle Zeichen als Marke geschützt werden, die in irgendeiner Form sinnlich wahrnehmbar sind und die man als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen auffassen kann. Sinnlich wahrnehmbar sind zum Beispiel neben Wörtern und Bildern auch einzelne Buchstaben, Zahlen, Farben, Gerüche, Tonfolgen oder über den Tastsinn wahrnehmbare Muster. All diese Motive können theoretisch als Marke geschützt werden, weil sie mit unseren fünf Sinnen wahrnehmbar sind. So kann eine Farbe oder Farbkombination als „Farbmarke“, eine Form als „Form- oder 3-D-Marke“, ein Geruch oder Duft als „Duftmarke“, ein Geschmack als „Geschmacksmarke“, eine Tonfolge als „Hörmarke“ und eine über den Tastsinn wahrnehmbare Marke als „Tastmarke“ angemeldet werden.

Allerdings reicht die sinnliche Wahrnehmbarkeit eines Zeichens noch nicht, um es als Marke anmelden zu können. So muss die Marke auch tatsächlich als Marke wahrgenommen werden und nicht bloß als Dekoration oder Ähnliches. Nicht selten scheitert eine Markenanmeldung daran, dass das Zeichen, das als Marke angemeldet werden soll, die Produkte nur beschreibt. Beschreibende Angaben sollen jedem frei zur Verfügung stehen und nicht zugunsten einer Person oder eines Unternehmens mit einer Marke monopolisiert werden.

So ist zum Beispiel das Wort „Apfel“ als Marke für Äpfel nicht schutzfähig. Das lässt sich auf alle anderen Markenformen übertragen. Bei einer Bildmarke ist das Bild eines naturgetreu wiedergegebenen Apfels nicht als Marke schutzfähig. Auch Buchstaben oder Zahlen können beschreibend verwendet werden: Nach der Rechtsprechung wird zum Beispiel der Buchstabe „C“ in der Computerwelt als Abkürzung für die Festplatte gebraucht und kann dementsprechend auch nicht im Zusammenhang mit Computern geschützt werden (BPatG, Beschluss vom 12.11.2001 – 30 W (pat) 18/98). Farben können ebenso in bestimmten Branchen symbolhaft verwendet werden. Bei Klängen wäre zum Beispiel ein Hundebellen für Hundefutter beschreibend. Bei einem Duft oder Geschmack darf der Duft beziehungsweise der Geschmack nicht typisch für das Produkt sein. Einer der Gründe, weshalb Duft- und Geschmacksmarken in der Praxis kaum vorkommen.

Eine besondere Markenform ist die 3-D-Marke. Als 3-D-Marke kann die Form eines Produktes oder deren Verpackung geschützt werden. So ist zum Beispiel die Form der Coca-Cola Flasche oder die Granini-Flasche als dreidimensionale Marke geschützt. Auch bei der 3-D-Marke gibt es Fälle, in denen eine Form nicht als Marke eingetragen werden kann. So, wenn die Form durch die Art des Produktes vorgegeben ist, wenn die Form zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder wenn die Form der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Gerade der letztere Punkt lässt viel Raum zu Interpretation. Wann verleiht die Form der Ware einen wesentlichen Wert? Bislang hat die Rechtsprechung dies so interpretiert, dass die Form der Ware dann einen wesentlichen Wert verleiht, wenn die Form einem bestimmten Zweck dient. Am Einfachsten lässt sich dies beurteilen, wenn man die Form des Produktes mit anderen Formen der gleichen Produktkategorie vergleicht. So gibt es zum Beispiel bei Flaschenformen diverse Formen. Je mehr sich diese von der gewöhnlichen Form abheben, desto eher ist davon auszugehen, dass die Form keinem bestimmten Zweck dient und auch nicht durch die Art des Produktes vorgegeben ist. Dann wäre sie auch als dreidimensionale Marke schutzfähig.

Auch generell gilt: Je kreativer das Zeichen, desto eher wird es als Marke schutzfähig sein – ganz egal in welcher Form.

Bitte beachten Sie, dass sich die Ausführungen nur auf die rechtliche Situation in Deutschland beziehen.

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