Urheberrecht: Darf man Design auf einem Foto ohne Zustimmung des Urhebers mit abbilden? – Art & Law in der Novum

novum-2015-10

Designs, Fotografien und andere urheberrechtlich geschützte Werke dürfen auf einem Foto mit abgebildet werden, wenn es sich um „unwesentliches Beiwerk“ handelt.

Normalerweise benötigt man bei jeder Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes die Zustimmung des Rechteinhabers. Doch das Urheberrecht kennt auch einige Ausnahmefälle (sogenannte „Schranken“ des Urheberrechts). Eine solche Ausnahme ist die Benutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Fotografien, Gemälde, Skulpturen oder urheberrechtlich geschützte Designs in einem Foto, Video oder anderem urheberrechtlichen Werk, z.B. als Hintergrundbild, wenn es sich bei den benutzten Werken um „unwesentliches Beiwerk“ handelt. Wann ein solcher Fall vorliegt, ist Thema des Rechtsbeitrags von Art & Law in der aktuellen Novum. Das Heft gibt es ab sofort im Zeitschriftenhandel.

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