„Pacta sunt servanda“ heißt es so schön im Juristenjargon und bedeutet „Verträge sind einzuhalten“. Manchmal wünscht man sich aber, wieder aus einem Vertrag herauszukommen oder einen Vertrag rückgängig zu machen. Dies ist zwar nicht allein schon deshalb möglich, weil Einem die Nase des Kunden doch nicht passt. Aber es gibt Fälle, in denen Verträge rückgängig gemacht werden können.
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Vertragsrecht: Verträge erstellen – Designverträge
Wenn es um die Annahme oder Vergabe eines neuen Auftrags geht, wird gerne mal auf einen schriftlich ausformulierten Vertrag verzichtet.
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