Kennzeichnungspflichten von Werbung – Schleichwerbung & Produktplatzierungen

Werbung muss als Werbung klar erkennbar sein. Das schreibt das Gesetz vor. Sogenannte „Schleichwerbung“ ist unzulässig, weil der Verbraucher nicht informiert wird, dass er mit Werbung konfrontiert und beeinflusst wird. Vor allem Blogs und Internetplattformen wie Facebook & Co. bieten für Unternehmer attraktive Möglichkeiten, für eigene oder fremde Produkte zu werben. Häufig wird dabei nicht darauf hingewiesen, dass es sich um Werbung handelt. Doch was ist erlaubt und was nicht?

mehr…