LG Köln: Redtube-Abmahnungen – Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung

Das Landgericht Köln hat mit vier Beschlüssen vom 24.01.2014 den Rechtsbeschwerden von vier Anschlussinhabern stattgegeben, die von „The Archive AG“ wegen Ansehens von Streaming-Videos auf Redtube abgemahnt worden waren.

Dem Gericht zufolge war der Auskunftsbeschluss, der es den Providern gestattet, Name und Anschrift des des zum fraglichen Zeitpunkt einer IP-Adresse zugeordneten Anschlussinhabers an die Rechteinhaber herauszugeben, rechtswidrig. Seine Entscheidung begründet das Gericht mit den zahlreichen Ungereimtheiten der IP-Adressermittlung. Auch fehle es beim Streaming aus einer nicht offensichtlich rechtswidrigen Quelle an einem rechtswidrigen Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Urhebers. Das Landgericht Köln hat angedeutet, dass die rechtswidrig ermittelte IP-Adresse in einem späteren Verfahren (z.B. über die Berechtigung der Abmahnkosten) einem Beweisverwertungsverbot unterliegen könnte.

Quelle: Pressemitteilung des LG Köln v. 27.01.2014

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