AGB – wie beziehe ich AGB richtig ein?

AGB sind sehr sinnvoll. Doch damit AGB gelten, müssen sie wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Bei Verträgen im B2B-Bereich, also mit Unternehmern, gelten nicht ganz so strenge Regeln wie bei Verträgen im B2C-Bereich bzw. mit Personen, die privat etwas beauftragen. Bei Privatpersonen, die zum Beispiel im Online-Shop etwas kaufen oder per E-Mail einen Auftrag erteilen, muss auf die Geltung der AGB hingewiesen werden. Außerdem müssen die AGB der Person übergeben, übersandt oder online einsehbar zur Verfügung gestellt werden, und zwar vor Vertragsschluss. Der Kunde muss sich außerdem mit der Geltung einverstanden erklären. Das kann ausdrücklich sein oder auch konkludent, zum Beispiel mit Inanspruchnahme der Leistung.

Die einfachste Lösung, AGB wirksam über ein Angebot auf der Webseite einzubeziehen, ist die allseits bekannte Checkbox mit dem Text „Die AGB habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich mit der Geltung einverstanden“, die vor dem Klick auf den finalen Bestellbutton oder der finalen Beauftragung von dem Kunden anzuklicken ist. Auf diese Weise lässt sich dokumentieren, dass der Kunde der Geltung der AGB zugestimmt hat.

Bei einer Bestellung per E-Mail ist es nicht ganz so leicht. Empfehlenswert ist in diesem Fall, die AGB als PDF an die Bestätigungs-Mail anzuhängen mit dem Hinweis, dass diese Vertragsbestandteil werden, sofern der Kunde diesen nicht widerspricht.

Im B2C-Bereich genügt in der Regel ein Hinweis auf die Geltung der AGB im Rahmen der Vertragsverhandlungen, ohne dass diese dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden müssen. So kann man zum Beispiel im Angebot darauf hinweisen „Es gelten unsere AGB, einsehbar auf unserer Webseite unter …“. Üblich ist es jedoch auch hier, die AGB an das Angebot anzuhängen. Sofern das Angebot vom Vertragspartner stammt oder der Kunde per Mail eine Bestellung bzw. Beauftragung abgegeben hat, sollten auch hier bei der Auftragsbestätigung die AGB mitverschickt werden mit dem Hinweis, dass die AGB gelten, sofern der Vertragspartner den AGB nicht widerspricht.

Umgekehrt gilt, dass man bei Geschäftspartnern darauf achten sollte, ob diese AGB haben und auf deren Geltung hinweisen. In dem Fall sollte man sich diese ansehen und prüfen, ob die Regelungen passen. Im Zweifel kontaktieren Sie einen Anwalt.

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