Titel von Werken können nach dem Markenrecht als sogenannte „Werktitel“ geschützt sein. Das gilt sowohl für Namen von „klassischen Werke“ wie Büchern, Zeitschriften, Filmen, Musikstücken, als auch für die moderne Form von Werken wie Apps, Blogseiten, Internetportalen, Computerspieln und ähnlichem. Welche Anforderungen das Werk erfüllen muss, um Titelschutz zu erlangen ist Thema der November-Ausgabe der Novum.