Titelblatt: die hysterischen Abenteuer von Isterix

Urheberrechtsverletzung BGH, Urteil v. 11.03.1993

Der BGH hat hier eine Urheberrechtsverletzung angenommen, da Asterix und Obelix Urheberrechtsschutz genießen und auf dem vorliegenden Titelblatt nach dem Gesamteindruck Asterix und Obelix nur verfremdet gezeigt werden. Maßgeblich sind die Übereinstimmungen nicht die Verschiedenheiten. Vorliegend wurde auch keine selbständige künstlerische Auseinandersetzung mit dem Originalwerk angenommen.

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