Werbung ist riskant. Es liegt in der Natur der Werbung, Verbraucher zu manipulieren und Konkurrenten auszuspielen. Und damit bewegen sich Werbeagenturen und Werbende häufig auf der Grenzlinie zwischen rechtlich Zulässigem und Unzulässigen. So auch beim Keyword Advertising. Beim Keyword Advertising werden bei Suchmaschinen, wie z.B. bei Google bestimmte Keywords gebucht, bei deren Eingabe in der Trefferliste eine Werbeanzeige mit kurzem Werbetext erscheint.
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Kennzeichnungspflichten von Werbung – Schleichwerbung & Produktplatzierungen
Werbung muss als Werbung klar erkennbar sein. Das schreibt das Gesetz vor. Sogenannte „Schleichwerbung“ ist unzulässig, weil der Verbraucher nicht informiert wird, dass er mit Werbung konfrontiert und beeinflusst wird. Vor allem Blogs und Internetplattformen wie Facebook & Co. bieten für Unternehmer attraktive Möglichkeiten, für eigene oder fremde Produkte zu werben. Häufig wird dabei nicht darauf hingewiesen, dass es sich um Werbung handelt. Doch was ist erlaubt und was nicht?
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