Der Schutz von Titeln

Das Erfinden eines Titels für ein kreatives Werk erfordert manchmal eine kreative Meisterleistung. Um so wichtiger ist es, auch Titel vor Nachahmung zu schützen. Titel von Werken können nach dem Markenrecht als sogenannte „Werktitel“ (§ 5 Abs. 3 MarkenG) geschützt sein. Das gilt für die Namen von Büchern, Zeitschriften, Filmen, Musikstücken, Aufführungen und sonstigen vergleichbaren Werken, wie zum Beispiel Apps, Blogseiten, Internetportalen, Computerspielen und Ähnlichem.

mehr…