Was Design betrifft hat sich im rechtlichen Bereich Einiges in den letzten Jahren geändert. Das fängt schon bei der Bezeichnung an. Früher hieß das Design noch „Geschmacksmuster“. Nun heißt ein Design tatsächlich „Design“. Zumindest, was den Schutz für Deutschland betrifft. Designs, die für den gesamten Raum der Europäischen Union geschützt sind, heißen weiterhin „Geschmacksmuster“.
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Designschutz – Art & Law in der Novum
Designschutz kommt für alles in Betracht, was sich aus Formen, Farben, Linien zusammensetzt. mehr…