Vergütung von Mehraufwand und Angebotserstellung

Über Geld spricht man nicht. Oder noch immer ungern. Und so bleiben häufig viele Fragen ungeklärt, wie z.B. kann ich die Angebotserstellung in Rechnung stellen? Was, wenn das Angebot zu günstig kalkuliert wurde? Was, wenn der Kunde vor Beendigung des Projektes kündigt? Viele Fragen, die man vertraglich regeln und fixieren kann. Oder man lässt das Gesetz entscheiden. Dann gilt das Folgende:

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