Werben mit Referenzen – was ist zu beachten? – Art & Law in der Novum

novum-2015-11
Darf man Kunden als Referenzen benennen? Und deren Logo mit abbilden? Darf man die erbrachten Leistungen zeigen? Um diese Fragen geht es in der November-Ausgabe der Novum.

In vielen Fällen ist die Eigenwerbung mit den Namen der Kunden oder den erbrachten Leistungen unzulässig. So z.B. wenn die Rechte an den Ergebnissen exklusiv auf den Kunden übertragen wurden. Oder wenn Geheimhaltungsinteressen des Kunden der Nennung entgegenstehen. Außerdem können an dem Logo des Kunden Urheber- und Markenrechte bestehen, so dass eine Zustimmung des Kunden zur Nutzung erforderlich sein kann.

Mehr hierzu erfahren Sie in der November-Ausgabe der Novum.

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