Die Zukunft des Urheberrechts im Zeitalter von Linking, Sharing, Embedding & Co.

Ist das Setzen von Hyperlinks auf urheberrechtlich geschützte Inhalte oder das Streamen von urheberrechtlich geschützten Werken in Zukunft doch nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig? Soll es ein EU-Copyright geben? Diese und ähnlich Fragen werden in einer groß angelegten Befragung zur Zukunft des Urheberrechts von der EU-Kommission gestellt. Da diese Fragen jeden Nutzer betreffen, hat die EU-Kommission explizit nicht nur Verbände und Interessenvertreter, sondern ausdrücklich auch Konsumenten und Nutzer eingeladen an der Umfrage teilzunehmen und an der Gestaltung des Urheberrechts mitzuwirken.

Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter

Hintergrund der Befragung ist die zunehmende Digitalisierung von Inhalten. Das Internet gibt heutzutage vor, wie Inhalte geschaffen, verbreitet und abgerufen werden. Egal ob es um Musik, Kunst, Videos, Literatur oder andere urheberrechtlich geschützte Werke geht – das Internet bietet neue Möglichkeiten der Verwertung und Nutzung der Werke über Grenzen hinweg. Dabei stehen die Interessen der Nutzer an einer möglichst freien Verwendung aller Inhalte meist im Widerspruch zu den Interessen der Urheber. Passende Regelungen zu finden, die einerseits einen ungehinderten Zugriff auf alle Inhalte, andererseits die Interessen der Urheber im digitalen Zeitalter wahren, ist keine leichte Aufgabe. Hinzu kommt, dass jedes Land bislang eigene nationale Bestimmungen zum Urheberrecht hat, die zum Teil noch stark von den Bestimmungen anderer Länder abweichen. Eine europaweite Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter ist daher dringend erforderlich. Dementsprechend drehen sich die Fragen der EU-Kommission um die Themen:

  • Angleichung/Vereinheitlichung der nationalen Bestimmungen
  • Ermöglichung eines ungehinderten europaweiten Zugriffs auf urheberrechtlich geschützte Werke
  • Wahrung der Interessen des Urhebers, z.B. durch Gebührenpflichtigkeit von Privatkopien, angemessene Vergütung, Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Internet, usw.

Der vollständige Fragenkatalog ist auf der Seite der EU-Kommission unter dem bereitgestellten Formular abrufbar.

Kontroverse Diskussion um die Zulässigkeit der Einbettung von Links und Videos

Die von der EU-Kommission in der Befragung angesprochenen Themen wurden zum Teil bereites sehr kontrovers diskutiert. So z.B. die Frage, ob die Einbettung von Links und Videos zustimmungspflichtig bzw. gebührenpflichtig sein soll. Wie Golem berichtete wird eine Zustimmungspflicht für das Setzen von Hyperlinks zu urheberrechtlich geschützten Werken einhellig zurückgewiesen. „Embedded Content, bei dem für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt, sollte hingegen lizenziert werden“, so die Sprecherin von der GEMA gegenüber Golem. Anders sieht es nach Golem die IT-Wirtschaft. Bislang ist die Einbettung von Links zulässig, was auch der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 13. Februar 2014 (Az: C-466/12) bestätigt hat (siehe Beitrag EuGH: Setzen von Hyperlinks zu frei zugänglichen Werken ist auch ohne Erlaubnis zulässig). Bleibt abzuwarten, ob es dabei bleibt.

Der ursprüngliche Zeitraum der Befragung von zwei Monaten wurde bis zum 05.03.2014 verlängert. Interessierte, die die Frist verpasst haben, haben immer noch die Möglichkeit ihre Meinung abzugeben. Einfach das auf der Seite der EU-Kommission bereitgestellte Formular ausfüllen und per e-mail an die EU-Kommission „MARKT-COPYRIGHT-CONSULTATION@ec.europa.eu“ schicken.

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