Achtung, Werbung! – Art & Law in der Novum

Novum

Werbung muss als Werbung klar erkennbar sein. Schleichwerbung ist unzulässig. Vor allem Blogs und Internetplattformen wie Facebook & Co. bieten für Unternehmer attraktive Möglichkeiten, für eigene oder fremde Produkte zu werben. Häufig wird dabei nicht darauf hingewiesen, dass es sich um Werbung handelt. Doch was ist erlaubt und was nicht. Darum geht es in der Juni-Ausgabe der Novum.

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