Zeichnung von S., S.200

Keine Urheberrechtsverletzung BGH, Urteil v. 11.03.1993

Auch hier hat der BGH eine Urheberrechtsverletzung verneint, weil die Wesenszüge der Asterix-Serie nicht übernommen worden seien. Das Bild zeigt lediglich einen als Obelix maskierten Mann und einen als Asterix maskierten Hund. Diese dienen als Hinweis auf die Asterix-Serie und dazu, die Gedanken des Zeichners zu vermitteln. Thema der Zeichnung ist allein die Parodie über das Stocken der Asterix-Serie.

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