Markenanmeldung: Schutz von Logos, Künstlernamen und anderen Zeichen als Marke

Markenanmeldung: Schutz von Logos, Künstlernamen und anderen Zeichen als Marke

Logos, Künstlernamen oder Bezeichnungen können vor Nachahmern geschützt werden, indem man das Logo, den Namen oder die Bezeichnung als Marke anmeldet. Die wichtigsten Informationen zum Thema Markenanmeldung finden Sie hier:

Inhaltsverzeichnis:

Was ist eigentlich eine Marke?

Mit der Marke wird ein Produkt oder eine Leistung einer Person oder einem Unternehmen zugeordnet. Marken dienen als Unterscheidungsmerkmal und Erkennungssignal. Mit einer Marke wird gezeigt, woher, d.h. aus welchem Betrieb bzw. von welcher Person ein bestimmtes Produkt kommt. Marken steigern außerdem häufig die Anziehungskraft. Eine Marke kann ein Name, ein Wort, ein Buchstabe, ein Bild (z.B. Logo), eine 3-D-Form (z.B. Coca-Cola-Flasche), sogar eine Farbe oder eine Kombination aus diesen Elementen sein.

Warum sollte ein Logo, ein Name oder eine Bezeichnung als Marke angemeldet werden?

Ausgedachte Namen, Bezeichnungen oder Logos können von anderen kopiert werden. Wenn diese Zeichen aber unter Markenschutz stehen, kann man sich dagegen wehren, dass andere diese oder ähnliche Zeichen für die gleichen oder ähnliche Produkte oder Leistungen benutzen. Voraussetzung ist, dass der andere nicht bereits zuvor eine Marke für den Namen, die Bezeichnung oder das Logo angemeldet hatte.

Wie entsteht Markenschutz?

Markenschutz erlangt man am sichersten durch Eintragung einer Marke beim Markenamt (DPMA für Marken mit Schutz in Deutschland, OHIM für Marken mit Schutz in der EU). Daneben kann auch Markenschutz durch Benutzung der Marke entstehen, wenn sie sich als Erkennungszeichen durchgesetzt hat und bereits aufgrund der Benutzung bekannt geworden ist.

Was kostet eine Marke?

Eine Marke kann für Deutschland, die EU oder als internationale Marke für bestimmte Länder angemeldet werden. Die Amtsgebühren für die Anmeldung einer deutschen Marke, die dann Schutz für Deutschland bedeutet, betragen ca. 300 EUR, für die EU ca. 900 EUR (Stand: Juni 2014). Bei der internationalen Marke hängt die Höhe der Kosten davon ab, für wie viele Länder die Marke geschützt werden soll. Zu den Amtsgebühren kommen die Kosten für den Rechtsanwalt hinzu.

Worauf sollte man achten, wenn man eine Marke anmelden will?

Nicht jedes Zeichen ist als Marke schutzfähig. Es muss zunächst einmal geeignet sein, das Produkt von einem anderen zu unterscheiden, d.h. als Erkennungszeichen zu funktionieren. Es gibt verschiedene Fälle, in denen eine Marke von vornherein nicht eingetragen werden kann (sogenannte absolute Eintragungshindernisse). Dahinter steht die Überlegung, dass es Namen oder Zeichen gibt, die nicht markenrechtlich monopolisiert werden dürfen.

Dazu zählen u.a. Zeichen oder Bezeichnungen, die

  • die Waren oder Dienstleistungen nur beschreiben oder beschreibende Angaben darüber enthalten
  • die zu einer üblich gewordenen Bezeichnung geworden sind
  • die eine Täuschung enthalten
  • die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen

Häufig scheitern Markenanmeldungen daran, dass ein Zeichen (z.B. Wort oder Abbildung) die Waren oder Dienstleistungen nur beschreibt oder beschreibende Angabe dazu enthält. Ein Apfel-Symbol oder die Bezeichnung „apple“ für Laptops, Software, usw. beschreibt diese Waren nicht und ist daher als Marke schutzfähig. Das Apfel-Symbol oder die Bezeichnung „apple“ könnte dagegen für einen Apfelhändler nicht als Marke eingetragen werden, weil es die Waren nur beschreibt.

Außerdem ist darauf zu achten, dass das Zeichen nicht bereits in identischer oder ähnlicher Form für identische oder ähnliche Produkte als Marke oder Unternehmenskennzeichen geschützt ist, so dass es nicht zu Verwechslungen kommen kann. Um das auszuschließen empfiehlt sich eine vorherige Recherche nach identischen und/oder ähnlichen Zeichen für identische oder ähnliche Produkte oder Leistungen.

Wie melde ich eine Marke an?

Nachdem man sich überlegt hat, für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke angemeldet werden soll, sollte man sich überlegen, für welches Gebiet die Marke geschützt werden soll. Für ein Unternehmen, das seine Produkte in der gesamten EU vertreibt, macht es Sinn, eine Marke mit Schutz in der gesamten EU anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch Antragstellung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt OHIM. Für Personen oder Unternehmen, die hauptsächlich nur deutschlandweit tätig sind, reicht in der Regel eine Marke mit Schutz für Deutschland. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA. Da es häufig nicht ganz einfach ist, abzuschätzen, ob die Marke eintragungsfähig ist und zu definieren für welche Waren oder Dienstleistungen die Marke eingetragen werden soll, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit der Anmeldung zu beauftragen. Gerne können Sie sich hierzu an mich wenden oder eine Markenanmeldung online starten.

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