Social Media Guidelines

Keine Frage, Social Media gehören zum Alltagsleben dazu, auch während der Arbeitszeit. Davor braucht man nicht die Augen zu verschließen. Inzwischen haben die meisten Unternehmen auch erkannt, dass die Nutzung von Social Media durch die Mitarbeiter unternehmensfördernd sein kann. Insbesondere wenn Mitarbeiter als Markenbotschafter auftreten. Allerdings kann die Nutzung auch zum Gegenteil verkehren und schlimmstenfalls eine Haftung des Unternehmens begründen. Daher macht es für Unternehmen Sinn, Richtlinien (Social Media Guidelines) aufzustellen, wie die Mitarbeiter mit sozialen Medien umgehen sollen.

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Der Schutz vor Nachahmungen

Es ist keine Seltenheit: man hat eine gute Idee für ein Produkt, ein Projekt oder eine Leistung und stellt fest, dass es Ähnliches bereits auf dem Markt gibt. Doch das heißt nicht unbedingt, dass man die Idee begraben oder den Kopf in den Sand stecken sollte. Besser ist es, die Augen offen zu halten und zu prüfen, wie weit man sich dem bereits Vorhandenen annähern darf oder ob die Umsetzung der Idee tatsächlich nicht möglich ist.

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Wenn in Fotos Marken oder urheberrechtlich geschützte Werke auftauchen

Die Gestaltung von Fotos kann eine Reihe von rechtlichen Fragen aufwerfen. Vor allem wenn es darum geht, Produkte in Szene zu setzen. Ein paar schöne Magazine oder Bilder im Hintergrund oder Markenprodukte können das Bild aufhübschen. Doch Magazincover und Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Marken sind markenrechtlich geschützt. Daher stellt sich die Frage, ob man die Magazine, Bilder oder andere Motive, die geschützt sind, ablichten und veröffentlichen darf oder die Zustimmung der Rechteinhaber dafür benötigt.

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Gewinnspielkampagnen – was ist zu beachten?

Gewinnspiele sind häufig Bestandteile von Werbekampagnen. Wenn es um Werbung geht, spielt vor allem das Wettbewerbsrecht eine Rolle. Kernpunkt des Wettbewerbsrechts ist dass keine unfairen Mittel bei der Werbung eingesetzt werden – weder gegenüber dem Verbraucher noch gegenüber den Konkurrenten. Verbraucherschutzverbände und Konkurrenten haben daher auch ein besonderes Augenmerk auf Gewinnspielaktionen und mahnen ab, wenn man sich hierbei nicht an die Regeln hält.

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